Wir sind Kooperationspartner von TÜV SÜD in Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und BGM.
Hier geht´s zum Anfrageformular für die Betreuung zum Arbeitsschutz.
Die Betreuung Ihres Unternehmens im Arbeitsschutz koordinieren wir von unserem Service-Center München aus.
Hier steht ein interdisziplinäres Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, medizinischen Assistenzen und Arbeitspsychologen zur Verfügung.
Zentrumsleitung Oberbayern: Roland Winter, Sicherheitsingenieur
Lage: Unser arbeitsmedizinisches Zentrum befindet sich in der Zentrale von TÜV SÜD in München. Der Zugang erfolgt über den Empfang von TÜV SÜD.
ias health & safety GmbH
Service Center München
Westendstraße 199
80686 München
Betreuung in Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz in Oberbayern
Ob es um Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) oder Brandschutz oder Spielplatzprüfungen in Bad Tölz, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Ismaning, Miesbach, München, Pfaffenhofen, Rosenheim, Siegsdorf oder Traunstein geht - von uns erhalten Sie alle Leistungen kompetent aus einer Hand.
Sicherheitsbeauftragte – brauchen wir das?
Bei einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Komponenten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.
Vorgaben durch DGUV V1
Mit der Neuregelung der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ haben sich alle gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand erstmals auf einheitliche Kriterien zur Bestimmung der erforderlichen Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Anzahl entfallen.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte sind notwendig?
In der DGUV Vorschrift 1 wird die Anzahl flexibel aus der Gewichtung von 5 verschiedenen Kriterien ermittelt:
Je nach Unfallversicherungsträger gibt hier unterschiedlichen Hinweise, wie die notwendige Anzahl zu bestimmen ist. Diese Hinweise oder ein Berechnungstool erhalten Sie von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Aufgaben
Sicherheitsbeauftragte haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. Sie sollen sich gegenüber den Kollegen vorbildlich verhalten. Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Sicherheitsbeauftragte haben weder Aufsichtsfunktion noch Weisungsbefugnis und tragen keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion. Es ist auch nicht die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten erkannte Defizite selbst abzustellen.
Rechte
Der Unternehmer muss den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit geben, ihre Aufgaben zu erfüllen sowie an hierzu erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der zuständige Unfallversicherungsträger sorgt für eine Erstschulung von neu bestellten Sicherheitsbeauftragten (zweitägig, kostenfrei) und bietet auch eine bedarfsorientierte Fortbildung. Sicherheitsbeauftragte dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgabe nicht benachteiligt werden.
Fazit
Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige ehrenamtliche Aufgabe für den Unternehmer, indem Sie vor Ort Augen und Ohren offen halten. Sie sollen auch vertrauensvoll mit den Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten.
Einsatzgebiet unserer Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitspsychologen vom Service-Center München: