Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit während der Corona-Pandemie geht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) definiert den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard. Dieser formuliert die Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten von Corona.
Gerne führen wir eine Überprüfung Ihrer betrieblichen Organisation zur Einhaltung des Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 nach den BMAS-Vorgaben durch.
Unsere Leistungen:
Hier geht´s zum Anfrageformular für die Überprüfung des Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2.
Die Bescheinigung der ias-Gruppe
Unseren Kunden mit einem Vertrag zur ASiG-Betreuung stellen wir gerne eine Bescheinigung aus, nachdem die Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und die Voraussetzungen durch einen Fachexperten der ias-Gruppe geprüft wurden.
Download zur Bescheinigung für Ihr Unternehmen.
Voraussetzungen für die Bescheinigung der ias-Gruppe